Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit wird bedarfsgerecht eingesetzt und richtet sich vorwiegend an SchülerInnen mit besonderen Schwierigkeiten wie Lern- und Verhaltensstörungen, die im Schulalltag sozial auffällig sind, sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt sind. Durch Schulsozialarbeit sollen SchülerInnen ganzheitlich ausgerichtete Hilfen zur Bewältigung anstehender Bildungs- und Entwicklungsaufgaben erhalten.

Angebote

Grundlage einer effizienten und wirksamen Schulsozialarbeit sind 3 Prinzipien sozialer Arbeit: Freiwilligkeit, Konsequenz, Vertraulichkeit.

  • sozialpädagogische Intensivbegleitung
  • präventive Arbeit
  • Gruppenarbeit
  • Eltern- und Familienarbeit
  • pädagogische Gremienarbeit und Beratung
  • Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen und Institutionen



Öffnungszeiten

während der Unterrichtszeit sowie nach Vereinbarung



Gesetzliche Grundlagen

§ 13 Absatz 1 SGB VIII, sowie § 13a SGB VIII